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Register der Sammlungen von Personendaten

Nach Art. 18 des kantonalen Gesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz bGS 146.1) haben neben dem Kanton auch die einzelnen Gemeinden je ein zentrales Register über alle Datensammlungen zu führen, welche Personendaten beinhalten.
Das zentrale Register ist auf www.schoenengrund.ch (Verwaltung) abrufbar oder kann während den Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle eingesehen werden.

Informationen

Datum
20. Juni 2021

Dokumente

Name
Register_personendaten_2021_definitiv.pdf (PDF, 227.55 kB) Download 0 Register_personendaten_2021_definitiv.pdf

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