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Inhalt

Büro des Gemeinderates

1 Zusammensetzung und Aufgabenbereich des Büros des Gemeinderates ergeben sich aus Art. 13 des Gemeindereglementes.
2 Das Büro des Gemeinderates hält die Vorbesprechung der Gemeinderatssitzungen, erstellt die Traktandenliste und nimmt Anträge von Kommissionen entgegen.
3 Das Büro des Gemeinderates befasst sich mit dem Personalwesen der Gemeinde und stellt Anträge an den Gemeinderat. Es fördert und koordiniert die Weiterbildung des Personals.
4 Das Büro des Gemeinderates nimmt auch die Aufgaben der Erbteilungs-, Gant-, Inventurkommission wahr:
a) es führt Erbteilungen gemäss Art. 86 EG ZBG durch;
b) es führt Versteigerungen gemäss Art. 255 EG ZGB durch;
c) es nimmt Inventaraufnahmen und zugehörige Arbeiten gemäss Art. 76ff. EG ZGB vor, wobei einfache Inventuren in der Regel durch die Gemeindekanzlei nach vorheriger mündlicher Einladung aufgenommen werden

Kontakt

Büro des Gemeinderates
Unterdorf 5
9105 Schönengrund
Tel. 071 361 18 18
Fax 071 361 11 72
gemeinde@schoenengrund.ar.ch

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