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Spezialfinanzierung Wärmeverbund

Am 12. März 2023 und an den vier vorangehenden Wochentagen (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) findet die Abstimmung über das Reglement über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund der Gemeinde Schönengrund statt.

I Allgemeines
Im Sommer 2022 hat die Gemeinde Schönengrund eine Heizungssanierung in der Mehr­zweckanlage durchgeführt.

Bereits bei der Planung der Sanierung der Heizung hat sich die Liegenschaften- und Marktkommission Schönengrund Gedanken über einen sinnvollen Ausbau der Heizungs­anlage gemacht. Schnell ist die Idee entstanden, dass mit der Heizanlage im Mehrzweck­gebäude mit relativ wenig Aufwand noch mehr Gebäude in der näheren Umgebung mit Wärme versorgt werden könnten. Die darauffolgenden Evaluationen haben ergeben, dass bei den Eigentümern der umliegenden Gebäuden die Idee eines Wärmeverbundes auf grosses Interesse gestossen ist.

Mit dieser Erkenntnis und dem Wissen, dass man mit der Holzschnitzelgenossenschaft Schönengrund auch den Lieferanten dieser erneuerbaren Energiequelle im eigenen Dorf habt, erarbeitete die Liegenschaften- und Marktkommission zusammen mit der zuständigen Gemeinderätin ein Projekt bestehend aus Heizzentrale, Leitungsnetz und zukünftiger Organisation des Wärmeverbundes.

II Finanzielles
Der Liegenschaften- und Marktkommission ist es wichtig der Bevölkerung aufzuzeigen, dass das Projekt Wärmeverbund als Spezialfinanzierung in der Buchhaltung der Gemeinde geführt wird. Dies bedeutet, dass die Kosten für Leitungsnetzbau und alles was dazu gehört nicht durch den allgemeinen Finanzhaushalt der Gemeinde und somit durch Steuergelder gedeckt werden. Der Wärmeverbund organisiert, finanziert, unterhält und amortisiert seine Ausgaben und Einnahmen selbstständig. Hausanschlüsse, Steuerung und Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude sind von den Eigentümern selbst zu erstellen und gehören nicht zum Projekt Wärmeverbund.

Die Heizzentrale ist mittlerweile in Betrieb und funktioniert einwandfrei. Sie ist für das Volumen des geplanten Wärmeverbundes ausgelegt. Der geplante eigenständige Wärme­verbund wird sich selbstverständlich auch an der Amortisation der Heizungsanlage beteiligen. Für die Gemeinde Schönengrund wird es längerfristig keine finanziellen Nachteile durch den Wärmeverbund geben.

Die Kosten für das Erstellen der Leitungen betragen rund CHF 600'000.00. Abzüglich der Anschlussgebühren wird die Differenz von rund CHF 500'000.00 über einen Kredit finanziert. Budgetiert sind jährliche Aufwände von CHF 107'000.00 und Erträge von CHF 114'000.00. Die Aufwände setzen sich aus Einkauf Schnitzel, Kaminfeger, Kommissionsarbeit, Wartung der Heizungsanlage, Entsorgung der Asche, kleiner Unterhalt, Versicherungen und Abschreibungen zusammen. Die Erträge entstehen aus dem Energieverkauf. Ein allfälliger Gewinn/Verlust wird der Spezialfinanzierung Wärmeverbund gutgeschrieben resp. mit dieser verrechnet.

III Weiteres Vorgehen
Mit der Annahme des Reglements über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund (siehe Dokument unten) durch die Bevölkerung wird sogleich mit den weiteren Arbeiten begonnen. Das Ziel ist es, dass auf die nächste Heizperiode bereits Wärme geliefert werden kann. 

Der Gemeinderat hat, gestützt auf das Reglement, eine Verordnung über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund (technische und wirtschaftliche Anschlussbestimmungen und Gebühren) erlassen.

Aktuell bestehen bereits Vorverträge von 13 Wohneinheiten. Weitere Häuser sind in Abklä­rung um anzuschliessen

Bei Ablehnung dieser Vorlage durch das Stimmvolk wird das Projekt Wärmeverbund ge­stoppt.

Die Liegenschaften- und Marktkommission Schönengrund bittet Sie, diesem Reglement zuzustimmen.

 

Hier finden Sie den Etappenplan für den Bau der Leitungsnetze
Etappenplan_Bau_Leitungsnetze_fur_den_Warmeverbund.pdf (PDF, 444.28 kB)