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Wegzug ohne "eUmzug"

Sie verlassen die Gemeinde Schönengrund?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise:

Wann, Wo:
Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten:

schriftlich über den Online-Dienst oder selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden.


Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
-Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
-Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Schriftliche Abmeldung:
Bei der schriftliche Abmeldung über den Online-Dienst müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.

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