Gemeinderichtplan, öffentliche MitwirkungInformation und Mitwirkung der Bevölkerung betreffend Überarbeitung Die Ortsplanungskommission hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplanes beschäftigt und das Ergebnis konnte unlängst dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden. Gleichzeitig möchte die Gemeinde gestützt auf Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; BauG; bGS 721.1) sowie Art. 4 des kommunalen Baureglements die betroffene Bevölkerung über die vorgenommenen Anpassungen im kommunalen Richtplan informieren und ermöglicht so die öffentliche Mitwirkung. Sämtliche Pläne und Dokumente können vom 28. Januar bis zum 31. März 2022 unter www.schönengrund.ar.ch (Rubrik Neuigkeiten) oder bei der Gemeindeverwaltung Schönengrund eingesehen werden. Für persönliche Fragestunden mit Vertretern der Ortsplanungskommission kann jeweils auf einen Dienstag ein Termin vereinbart werden (Vereinbarung via Tel. 071 361 18 18). Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können sich alle interessierten Personen schriftlich oder via E-Mail an gemeinde@schoenengrund.ar.ch zum Planinhalt äussern. Die Eingaben, welche bis zum 31. März 2022 einzureichen sind, werden danach geprüft und mit einer Stellungnahme gewürdigt. Wird der kommunale Richtplan nach der Mitwirkungsauflage geändert und erfolgt keine zweite Auflage, gibt der Gemeinderat die Änderung in der Publikation des Beschlusses über die Änderung des Richtplans bekannt und teilt diese ausserdem den direkt Betroffenen schriftlich mit.
Datum der Neuigkeit 27. Jan. 2022
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