Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und SchönengrundAnpassung der Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund - Abstimmungsvorlage vom 12. März 2023 Der Gemeinderat und die Feuerschutzkommission Schönengrund unterbreiten Ihnen die neue Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund. Durch die Fusion der Gemeinde Neckertal mit Hemberg und Oberhelfenschwil auf den 1. Januar 2023 zur Gemeinde Neckertal, musste eine neue Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund ausgearbeitet werden. Diese neue Vereinbarung ersetzt die bestehende Vereinbarung vom 26. Januar 2009. Viele Bestandteile der aktuell bestehenden Vereinbarung wurden grösstenteils übernommen oder geringfügig angepasst. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. In dieser Vereinbarung wird die künftige Zusammenarbeit der beiden Gemeinden geregelt, um weiterhin den Herausforderungen, welche dem Feuerwehrwesen gestellt werden gerecht zu werden. I Allgemeine Bestimmungen II Organisation Die Gemeinderäte regeln direkt die Anstellungsverhältnisse und Entschädigung des Feuerwehrkommandanten. Zu dessen Aufgaben gehört es sich mit den Gemeindepräsidien mindestens zweimal jährlich über folgende zwingende Themen auszutauschen: er Kommandant kann von beiden Vereinbarungsgemeinden zu Gemeinderatssitzungen eingeladen werden. Der Austausch kann auch mit dem Ressortverantwortlichen Gemeinderat stattfinden. Dieser ist für das Weitertragen der Informationen verantwortlich. Das Personal für die administrativen Arbeiten ist neu bei der Gemeinde Neckertal angestellt. Die Administration erfüllt die Aufgaben gemäss Pflichtenheft. III Feuerwehr insbesondere Durch die Neuorganisation des Zivilschutzes konnte diese Möglichkeit nicht mehr im selben Sinne genutzt werden. Der Kommandant ist in seinem Austausch mit den Gemeindepräsiden ebenfalls verpflichtet sich über die Zusammenarbeit mit dem Gemeindeführungsstab Schönengrund sich auszutauschen. Die weiteren Artikel werden von der bestehenden Vereinbarung übernommen. IV Finanzielles Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Gemeinde Neckertal überprüft Voranschlag und Rechnung. In der bestehenden Vereinbarung war es wie folgt geregelt: Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der rechnungsführenden Gemeinde überprüft Voranschlag und Rechnung. Weiteres wie gemeinsame Kosten und Kostenteiler sowie nicht gemeinsame Kosten wurden analog der bestehenden Vereinbarung übernommen. V Löschwasserversorgung VI Schlussbestimmungen Bei Ablehnung dieser Vorlage durch das Stimmvolk bleibt die bestehende Vereinbarung vom 26. Januar 2009 bestehen und die Geschäfte würden im gleichen Rahmen weitergeführt, jedoch ohne Feuerschutzkommission Neckertal. Der textliche Inhalt würde dann in den kleinen Anpassungen nicht mit der gelebten Praxis übereinstimmen. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neckertal und dem Kommandanten würde komplizierter werden. Der Gemeinderat Schönengrund hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 der Vereinbarung zugestimmt. Die Vereinbarung untersteht vom 27. Januar bis 8. März 2023 dem fakultativen Referendum in der Gemeinde Neckertal. Die Assekuranz Appenzell Ausserrhoden hat die Vereinbarung ebenfalls geprüft und die Genehmigung der Vereinbarung nach Zustimmung der Bevölkerung der beiden Gemeinden in Aussicht gestellt. Die Feuerschutzkommission Schönengrund bittet Sie, dieser Vereinbarung zuzustimmen und dankt Ihnen für Ihr Vertrauen. Dokument Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes (pdf, 1400.9 kB) Datum der Neuigkeit 6. Feb. 2023
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