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Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund

6. Februar 2023

Anpassung der Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund - Abstimmungsvorlage vom 12. März 2023

Der Gemeinderat und die Feuerschutzkommission Schönengrund unterbreiten Ihnen die neue Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund.

Durch die Fusion der Gemeinde Neckertal mit Hemberg und Oberhelfenschwil auf den 1. Januar 2023 zur Gemeinde Neckertal, musste eine neue Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund ausgearbeitet werden.

Diese neue Vereinbarung ersetzt die bestehende Vereinbarung vom 26. Januar 2009. Viele Bestandteile der aktuell bestehenden Vereinbarung wurden grösstenteils übernommen oder geringfügig angepasst. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend beschrieben.

In dieser Vereinbarung wird die künftige Zusammenarbeit der beiden Gemeinden geregelt, um weiterhin den Herausforderungen, welche dem Feuerwehrwesen gestellt werden gerecht zu werden.

I Allgemeine Bestimmungen
Im Wesentlichen entfallen die Namen Hemberg und Oberhelfenschwil sowie deren Nennung der jeweiligen Gemeindeordnung. Die bestehenden Artikel werden übernommen. Die Vereinbarung wird wie die bestehende auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Wahrung einer Frist von zwei Jahren auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

II Organisation
Die Feuerschutzkommission Neckertal wird aufgelöst. Neu werden die Aufgaben direkt von den Gemeinderäten der Vertragsgemeinden ausgeführt.

Die Gemeinderäte regeln direkt die Anstellungsverhältnisse und Entschädigung des Feuerwehrkommandanten. Zu dessen Aufgaben gehört es sich mit den Gemeindepräsidien mindestens zweimal jährlich über folgende zwingende Themen auszutauschen:
a. Budget und Antrag an die Gemeinderäte
b. Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr
c. Zusammenarbeit mit dem Regionalen Führungsstab Toggenburg
d. Zusammenarbeit mit dem Gemeindeführungsstab Schönengrund

er Kommandant kann von beiden Vereinbarungsgemeinden zu Gemeinderatssitzungen eingeladen werden. Der Austausch kann auch mit dem Ressortverantwortlichen Gemeinde­rat stattfinden. Dieser ist für das Weitertragen der Informationen verantwortlich.

Das Personal für die administrativen Arbeiten ist neu bei der Gemeinde Neckertal angestellt. Die Administration erfüllt die Aufgaben gemäss Pflichtenheft.

III Feuerwehr insbesondere
Der vormalige Artikel 16 "Ausserordentliche Lage" wurde nicht mehr in die neue Vereinbarung übernommen. Darin war geregelt, dass der Einsatzleiter der Feuerwehr den Kernstab des zivilen Führungsorgans sowie die Einsatzelemente des Zivilschutzes anfordern konnte.

Durch die Neuorganisation des Zivilschutzes konnte diese Möglichkeit nicht mehr im selben Sinne genutzt werden. Der Kommandant ist in seinem Austausch mit den Gemeindepräsiden ebenfalls verpflichtet sich über die Zusammenarbeit mit dem Gemeindeführungsstab Schönengrund sich auszutauschen.

Die weiteren Artikel werden von der bestehenden Vereinbarung übernommen.

IV Finanzielles
Die Rechnungsführung obliegt neu der Gemeinde Neckertal. Dies war in der bestehenden Vereinbarung nicht schriftlich festgehalten, aber wurde bereits so praktiziert. Für die gemeinsame Feuerwehr wird weiterhin eine separate Rechnung geführt.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Gemeinde Neckertal überprüft Voranschlag und Rechnung. In der bestehenden Vereinbarung war es wie folgt geregelt:

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der rechnungsführenden Gemeinde überprüft Voranschlag und Rechnung.

Weiteres wie gemeinsame Kosten und Kostenteiler sowie nicht gemeinsame Kosten wurden analog der bestehenden Vereinbarung übernommen.

V Löschwasserversorgung
Keine Änderungen zu der bestehenden Vereinbarung

VI Schlussbestimmungen
In Art. 24 der Vereinbarung ist festgehalten, dass diese neue Vereinbarung in der Gemeinde Schönengrund dem obligatorischen Referendum untersteht, weshalb jetzt darüber abgestimmt wird.

Bei Ablehnung dieser Vorlage durch das Stimmvolk bleibt die bestehende Vereinbarung vom 26. Januar 2009 bestehen und die Geschäfte würden im gleichen Rahmen weitergeführt, jedoch ohne Feuerschutzkommission Neckertal.

Der textliche Inhalt würde dann in den kleinen Anpassungen nicht mit der gelebten Praxis übereinstimmen. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neckertal und dem Kommandanten würde komplizierter werden.

Der Gemeinderat Schönengrund hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 der Vereinbarung zugestimmt. Die Vereinbarung untersteht vom 27. Januar bis 8. März 2023 dem fakultativen Referendum in der Gemeinde Neckertal.

Die Assekuranz Appenzell Ausserrhoden hat die Vereinbarung ebenfalls geprüft und die Genehmigung der Vereinbarung nach Zustimmung der Bevölkerung der beiden Gemeinden in Aussicht gestellt.

Die Feuerschutzkommission Schönengrund bittet Sie, dieser Vereinbarung zuzustimmen und dankt Ihnen für Ihr Vertrauen.

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