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Teiländerung Quartierplan Ob dem Steg, Mitwirkung

28. Februar 2023

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2023 die Teiländerung des Quartierplans Ob dem Steg, welche aufgrund eines Flächenabtausches notwendig wurde, behandelt und diese gemäss Art. 4 des Baureglements der Mitwirkung unterstellt.

Die Einwohnerinnen und Einwohner sind im Zuge dieser Mitwirkung eingeladen, vom Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen. Der Mitwirkungsprozess findet vor dem ordentlichen Rechtsverfahren statt und dient der Klärung von offenen Fragen und einer breit abgestützten Interessenabwägung.

Der Quartierplan Ob dem Steg wie auch der Planungsbericht können ab dem 28. Februar 2023 auf der Gemeindeverwaltung Schönengrund oder digital (siehe Dokumente unten) eingesehen werden.

Stellungnahmen und Anregungen können auf dem schriftlichen Weg innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der Gemeindekanzlei, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund eingereicht werden.

Die Mitwirkungsfrist beginnt am 28. Februar 2023. Eingaben sind schriftlich und unterzeichnet bis spätestens 14. März 2023 an untenstehende Kontaktstelle einzureichen.
Die eingereichten Eingaben werden im Anschluss gesamthaft oder einzeln beantwortet.

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