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Gemeinde Schönengrund
Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.ar.ch/verwaltung/kantonskanzlei/rechtsdienst/politische-rechte/wahlen-abstimmungen und des Bundes unter www.ch.ch
 
Kontakt

Sonja Hartmann, Gemeindeschreiberin (gemeinde@schoenengrund.ar.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Mittwoch – Freitag,  08.00 bis 11.30 Uhr
Samstag,         19.00 bis 20.30 Uhr, beim Gemeindehaus
Sonntag,         10.00 bis 11.00 Uhr, bei der Evang. Kirche
 

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Bezüglich vorzeitiger Stimmabgabe, brieflicher Stimmabgabe, Stimmberechtigung und Stimmrechtsausübung sowie Stellvertretung, wird auf den Stimmrechtsausweis der jeweiligen Abstimmung verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
 
Brieflich abstimmen

Briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme statt persönlich an der Urne auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungs-materials zulässig.

Wie wird brieflich gestimmt?
  1. Wer brieflich stimmen will, verschliesst alle Stimmzettel im Stimmkuvert.
  2. Stimmkuvert und Stimmausweis werden in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben, gelegt.
  3. Das Fensterkuvert an das Stimmregisterbüro kann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.
 
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