Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.ar.ch/verwaltung/kantonskanzlei/rechtsdienst/politische-rechte/wahlen-abstimmungen und des Bundes unter www.ch.ch Urnenöffnungszeiten
Mittwoch – Freitag, 08.00 bis 11.30 Uhr Bedingungen / Voraussetzungen
Bezüglich vorzeitiger Stimmabgabe, brieflicher Stimmabgabe, Stimmberechtigung und Stimmrechtsausübung sowie Stellvertretung, wird auf den Stimmrechtsausweis der jeweiligen Abstimmung verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Brieflich abstimmen
Briefliche Stimmabgabe Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme statt persönlich an der Urne auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungs-materials zulässig. Wie wird brieflich gestimmt?
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