https://www.schoenengrund.ch/de/politik/abstimmungsresultate/infos/welcome.php
05.02.2023 12:40:21
UrnenöffnungszeitenMittwoch – Freitag, 08.00 bis 11.30 Uhr
Samstag, 19.00 bis 20.30 Uhr, beim Gemeindehaus
Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr, bei der Evang. Kirche
Bedingungen / Voraussetzungen
Bezüglich vorzeitiger Stimmabgabe, brieflicher Stimmabgabe, Stimmberechtigung und Stimmrechtsausübung sowie Stellvertretung, wird auf den Stimmrechtsausweis der jeweiligen Abstimmung verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Brieflich abstimmenBriefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme statt persönlich an der Urne auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungs-materials zulässig.
Wie wird brieflich gestimmt?
- Wer brieflich stimmen will, verschliesst alle Stimmzettel im Stimmkuvert.
- Stimmkuvert und Stimmausweis werden in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben, gelegt.
- Das Fensterkuvert an das Stimmregisterbüro kann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.