Spezialfinanzierung Wärmeverbund Am 12. März 2023 und an den vier vorangehenden Wochentagen (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) findet die Abstimmung über das Reglement über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund der Gemeinde Schönengrund statt. I Allgemeines Bereits bei der Planung der Sanierung der Heizung hat sich die Liegenschaften- und Marktkommission Schönengrund Gedanken über einen sinnvollen Ausbau der Heizungsanlage gemacht. Schnell ist die Idee entstanden, dass mit der Heizanlage im Mehrzweckgebäude mit relativ wenig Aufwand noch mehr Gebäude in der näheren Umgebung mit Wärme versorgt werden könnten. Die darauffolgenden Evaluationen haben ergeben, dass bei den Eigentümern der umliegenden Gebäuden die Idee eines Wärmeverbundes auf grosses Interesse gestossen ist. Mit dieser Erkenntnis und dem Wissen, dass man mit der Holzschnitzelgenossenschaft Schönengrund auch den Lieferanten dieser erneuerbaren Energiequelle im eigenen Dorf habt, erarbeitete die Liegenschaften- und Marktkommission zusammen mit der zuständigen Gemeinderätin ein Projekt bestehend aus Heizzentrale, Leitungsnetz und zukünftiger Organisation des Wärmeverbundes. II Finanzielles Die Heizzentrale ist mittlerweile in Betrieb und funktioniert einwandfrei. Sie ist für das Volumen des geplanten Wärmeverbundes ausgelegt. Der geplante eigenständige Wärmeverbund wird sich selbstverständlich auch an der Amortisation der Heizungsanlage beteiligen. Für die Gemeinde Schönengrund wird es längerfristig keine finanziellen Nachteile durch den Wärmeverbund geben. Die Kosten für das Erstellen der Leitungen betragen rund CHF 600'000.00. Abzüglich der Anschlussgebühren wird die Differenz von rund CHF 500'000.00 über einen Kredit finanziert. Budgetiert sind jährliche Aufwände von CHF 107'000.00 und Erträge von CHF 114'000.00. Die Aufwände setzen sich aus Einkauf Schnitzel, Kaminfeger, Kommissionsarbeit, Wartung der Heizungsanlage, Entsorgung der Asche, kleiner Unterhalt, Versicherungen und Abschreibungen zusammen. Die Erträge entstehen aus dem Energieverkauf. Ein allfälliger Gewinn/Verlust wird der Spezialfinanzierung Wärmeverbund gutgeschrieben resp. mit dieser verrechnet. III Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat hat, gestützt auf das Reglement, eine Verordnung über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund (technische und wirtschaftliche Anschlussbestimmungen und Gebühren) erlassen. Aktuell bestehen bereits Vorverträge von 13 Wohneinheiten. Weitere Häuser sind in Abklärung um anzuschliessen Bei Ablehnung dieser Vorlage durch das Stimmvolk wird das Projekt Wärmeverbund gestoppt. Die Liegenschaften- und Marktkommission Schönengrund bittet Sie, diesem Reglement zuzustimmen.
|
Hier finden Sie den Etappenplan für den Bau der Leitungsnetze Etappenplan_Bau_Leitungsnetze_fur_den_Warmeverbund.pdf (PDF, 444.28 kB) |