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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Willkommen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Hier erfahren Sie mehr über die Entstehung und die Aufgaben dieser Behörde. Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde fällt erstinstanzlich Entscheidungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sie beschliesst für den Einzelfall massgeschneiderte Massnahmen, welche mit klaren inhaltlichen Aufträgen versehen und ausformuliert sind. Die Massnahmen werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei ist die Interessenwahrung der betreuten Person oberstes Gebot, wobei auch Drittinteressen, z.B. von Angehörigen, zu berücksichtigen sind. Die KESB instruiert, berät und unterstützt die Beistände und Beiständinnen in ihrer Aufgabenerfüllung. Im Erwachsenenschutz prüft die KESB die Errichtung von Beistandschaften. Sie beurteilt Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen. Weiter kümmert sie sich um gesetzliche Vertretungen bei urteilsunfähigen Personen in besonderen Situationen. Im Kindesschutz ist die KESB verantwortlich, die Situation von gefährdeten Kindern zu verbessern. Dies kann unter anderem die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft oder in schweren Fällen eine Fremdunterbringung des Kindes bedeuten. Organisation Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde umfasst 6 Behördenmitglieder sowie 10 Mitarbeitende der Fachdienste. Die Behörde besteht aus Personen mit psychiatrischer, medizinischer, psychologischer, sozialer, pädagogischer und rechtlicher Ausbildung. Die Behördenmitglieder sind zuständig für die Verfahrensleitung. Der Entscheid, ob und in welchem Umfang Erwachsenen- oder Kindesschutzmassnahmen ergriffen werden, fällt die Kollegialbehörde. Die Fachdienste setzen sich zusammen aus Personen mit administrativen, juristischen und sozialarbeiterischen sowie buchhalterischen Fachkenntnissen. Sie unterstützen die Arbeit der Behörde, indem sie im Vorfeld eine sorgfältige Abklärung vornehmen und administrative Unterstützung leisten.

Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden können eine Auskunft über bestehende Massnahmen des Erwachsenenschutzes mit Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit (auch bekannt als «Handlungsfähigkeitszeugnis») bei der KESB Appenzell Ausserrhoden bestellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über das online-Portal  von «mein AR» > online Bestellung über «meinAR»

 

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Schützenstrasse 1
9100 Herisau
Tel. 071 353 66 60
Fax 071 353 66 61
kesb@ar.ch

Website

Öffnungszeiten

08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr