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Gemeinde Schönengrund

Umzug innerhalb der Gemeinde

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Umzug innerhalb der Gemeinde Schönengrund AR

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.


So können Sie Ihre Adressänderung melden:
-Online (www.eumzug.swiss)
-schriftlich per Post (Einwohneramt, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)
-Telefonisch (071 361 18 18)
-am Schalter (Einwohneramt, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)

Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung.

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