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Kommission Wärmeverbund

Die Kommission Wärmeverbund ist insbesondere zuständig für

  • die Kontrolle der ordnungsgemässen Instandhaltung, der Erneuerung und des Betriebs des Wärmeverbunds
  • die notwendigen Grundlagen für die Gebührenbemessung
  • die Beurteilung der Anschlussgesuche nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und technischen Möglichkeiten
  • die übrigen gesetzlichen Aufgaben, soweit nicht ein anderes Organ für zuständig erklärt wird
  • die periodische Ablesung der Zählerstände

Kontakt

Kommission Wärmeverbund
Unterdorf 5
9105 Schönengrund
Tel. 071 361 18 18
gemeinde@schoenengrund.ch

Personen

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Reglement SF Wärmeverbund (PDF, 4.88 MB) Download 0 Reglement SF Wärmeverbund
Verordnung SF Wärmeverbund (PDF, 3.58 MB) Download 1 Verordnung SF Wärmeverbund