Kommission Wärmeverbund
Die Kommission Wärmeverbund ist insbesondere zuständig für
- die Kontrolle der ordnungsgemässen Instandhaltung, der Erneuerung und des Betriebs des Wärmeverbunds
- die notwendigen Grundlagen für die Gebührenbemessung
- die Beurteilung der Anschlussgesuche nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und technischen Möglichkeiten
- die übrigen gesetzlichen Aufgaben, soweit nicht ein anderes Organ für zuständig erklärt wird
- die periodische Ablesung der Zählerstände
Kontakt
Kommission WärmeverbundUnterdorf 5
9105 Schönengrund
Tel. 071 361 18 18
gemeinde@schoenengrund.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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Reglement SF Wärmeverbund (PDF, 4.88 MB) | Download | 0 | Reglement SF Wärmeverbund |
Verordnung SF Wärmeverbund (PDF, 3.58 MB) | Download | 1 | Verordnung SF Wärmeverbund |