Strassenverzeichnis: Öffentliches Auflageverfahren
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2020 gestützt auf Art. 8 des kantonalen Strassengesetzes (bGS 731.11) das Strassenverzeichnis zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.
In Anwendung von Art. 37ff des kantonalen Strassengesetzes wird das Strassenverzeichnis mit den dazugehörigen Plänen in der Gemeindekanzlei Schönengrund, Unterdorf 5, zu den ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich aufgelegt. Die Einsichtnahme ist auch auf der Homepage der Gemeinde Schönengrund www.schoenengrund.ch (Rubrik Aktuelles / Neuigkeiten) möglich.
Auflage: 28. August bis 28. September 2020
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss Art. 111 des Baugesetzes (bGS 721.1) legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.
18. August 2020 Gemeinderat Schönengrund
Zugehörige Objekte
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Inserat (PDF, 19.36 kB) | Download | 0 | Inserat |
Strassenverzeichnis - Darstellung Kanton (PDF, 2.31 MB) | Download | 1 | Strassenverzeichnis - Darstellung Kanton |
Strassenverzeichnis - Excel-Liste (XLSX, 17.81 kB) | Download | 2 | Strassenverzeichnis - Excel-Liste |