RechtsprovokationAufhebung öffentlicher Fussweg Im Richtplan Fusswegnetz vom 16. Mai 1995 ist ein rechtlich gesicherter Fussweg zwischen den Quartieren Oberdorf und Ob dem Steg (betroffene Parzellen Nrn. 79, 87, 88, 89, 242 und 260) eingetragen. Dieser soll vor allem aus folgenden Gründen aufgehoben werden: Die Grundstücke 242, 260 und 307 der Einwohnergemeinde Schönengrund sind im jetzigen Zustand nicht sinnvoll bebaubar. Es ist eine Optimierung in Form eines Landabtausches mit GN 258 geplant. Der Verbindungs-Fussweg, welcher heute entlang der Grenze der Parzellen Nrn. 260 und 242 folgt, müsste komplett neu geführt und die Brücke gedreht werden. Der Parkplatz bei der Reha Löwen Schönengrund (Parzelle 85) wurde bisher von Wanderern genutzt, um auf den Hochhamm zu gelangen. Von diesem Parkplatz aus konnte man entweder via Oberdorfstasse/Tanne oder via Ob dem Steg/Tiefenbergstrasse den Anstieg beginnen. Vor einem Jahr wurde der Einwohnergemeinde Schönengrund die Benützung des Parkplatzes gekündigt, sodass die Wanderer nun auf den Gemeindeplatz ausweichen. Die Verbindung Löwen - Ob dem Steg macht für Wanderer somit keinen Sinn mehr. Die zum Fussweg gehörende Brücke über den Dorfbach ist sanierungsbedürftig. Die notwendigen Investitionen stehen nicht im Verhältnis zur heute nur noch reduzierten Nutzung des Fussweges. Beim Kleinkaliber-Schiessstand, welcher knapp 200 m entfernt liegt, besteht eine weitere Verbindung zwischen der Tiefenbergstrasse und der Oberdorfstrasse. Rechtsmittel Der Situationsplan kann bei der Gemeindekanzlei, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, eingesehen werden Schönengrund, 14. Dezember 2021 Gemeinderat Schönengrund Dokument Richplan Fusswegnetz; Aufhebung Verbindung (pdf, 658.4 kB) Datum der Neuigkeit 21. Dez. 2021
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