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Volksabstimmung zum Abfallreglement

24. Oktober 2019

Teilrevision Abfallreglement

Der Gemeinderat hat das teilrevidierte Abfallreglement für die Volksabstimmung am 24. November 2019 verabschiedet.


Erläuterungen des Gemeinderates

Ab dem 1. Januar 2020 werden keine Gebührenmarken für Kehrichtsäcke mehr angeboten. Dies bedingt die Anpassung des kommunalen Abfallreglements. Die Gewässerschutz- und Entsorgungskommission (GEK) hat diese Änderung zum Anlass genommen das Abfallreglement zu überprüfen.

Mit Erlass der „eidgenössischen Strafprozessordnung“ (SR 312.0) wurde die „kantonale Strafprozessordnung“ (bGS 321.1) aufgehoben. Dieser Verweis wurde in Art. 20 Abs. 2 sowie in der Fussnote entsprechend angepasst.

Es wurden weitere inhaltliche Änderungen gemacht. Diese sind minimal und abfallrechtlich nicht relevant.

Im Entwurf zu Handen der Volksabstimmung sind alle Änderungen „gelb“ hinterlegt.

Das Abfallreglement kann auf dieser Seite heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei (gemeinde@schoenengrund.ar.ch; Tel. 071 361 18 18) bestellt werden.

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