Büro des Gemeinderates
1 Zusammensetzung und Aufgabenbereich des Büros des Gemeinderates ergeben sich aus Art. 13 des Gemeindereglementes. 2 Das Büro des Gemeinderates hält die Vorbesprechung der Gemeinderatssitzungen, erstellt die Traktandenliste und nimmt Anträge von Kommissionen entgegen. 3 Das Büro des Gemeinderates befasst sich mit dem Personalwesen der Gemeinde und stellt Anträge an den Gemeinderat. Es fördert und koordiniert die Weiterbildung des Personals. 4 Das Büro des Gemeinderates nimmt auch die Aufgaben der Erbteilungs-, Gant-, Inventurkommission wahr: a) es führt Erbteilungen gemäss Art. 86 EG ZBG durch; b) es führt Versteigerungen gemäss Art. 255 EG ZGB durch; c) es nimmt Inventaraufnahmen und zugehörige Arbeiten gemäss Art. 76ff. EG ZGB vor, wobei einfache Inventuren in der Regel durch die Gemeindekanzlei nach vorheriger mündlicher Einladung aufgenommen werden
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