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Baukommission Unterdorf 11

Auszug aus dem Reglement der Baukommission Unterdorf 11 (BK Unterdorf 11)
 

  1. Die BK Unterdorf 11 setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Diese werden in folgende Aufgabenbereiche unterteilt:
    a. Präsidenten
    b. Aktuar
    c. Finanzaufsicht
    d. Information/Kommunikation
    e. Nutzer
     
  2. Die Aufgabe der BK Unterdorf 11 besteht darin, das Neubauprojekt Unterdorf 11 im Sinne der Einwohnergemeinde Schönengrund als Bauherrenvertretung zu begleiten und diese immer auf dem aktuellen Stand halten.
     
  3. Die BK Unterdorf 11 hat eine Finanzkompetenz von Fr. 5'000.00 pro Einzelfall die in der Summe aber Fr. 50'000.00 nicht überschreiten darf.
    Über sämtliche andere Gesuche befindet der Gemeinderat auf Antrag der BK Unterdorf 11.
     
  4. Hauptaufgaben der BK Unterdorf 11:
    - den Bau im Sinne der Gemeinde Schönengrund als Bauherr vertreten
    - Baubewilligung einholen
    - Baukredit vorbereiten und dem Gemeinderat vorbereiten
    - Abstimmungen vorbereiten
    - Bevölkerung Schönengrund informieren (v.a. via Mitteilungsblatt)
    - für Bau-Aufträge Offerten einholen, vergleichen und dem Gemeinderat
      Vorschläge für die Vergabe unterbreiten.
    - Baukontrollen überwachen (Rohbau / Abschluss der Bauarbeiten)
    - Gestalterische Entscheidungen treffen (innen und aussen) und dem
      Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen.
    - an Fachplanersitzungen teilnehmen soweit nötig
    - Kosten zusammen mit dem Bauleiter unter Kontrolle halten

Kontakt

Baukommission Unterdorf 11
Unterdorf 5
9105 Schönengrund
Tel. 071 361 18 18
Fax 071 361 11 72
gemeinde@schoenengrund.ar.ch

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