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Gemeinde Schönengrund

Büro des Gemeinderates

Adresse: Unterdorf 5, 9105 Schönengrund
Telefon: 071 361 18 18
Telefax: 071 361 11 72
E-Mail: gemeinde@schoenengrund.ar.ch
Homepage: http://www.schoenengrund.ch


1 Zusammensetzung und Aufgabenbereich des Büros des Gemeinderates ergeben sich aus Art. 13 des Gemeindereglementes.
2 Das Büro des Gemeinderates hält die Vorbesprechung der Gemeinderatssitzungen, erstellt die Traktandenliste und nimmt Anträge von Kommissionen entgegen.
3 Das Büro des Gemeinderates befasst sich mit dem Personalwesen der Gemeinde und stellt Anträge an den Gemeinderat. Es fördert und koordiniert die Weiterbildung des Personals.
4 Das Büro des Gemeinderates nimmt auch die Aufgaben der Erbteilungs-, Gant-, Inventurkommission wahr:
a) es führt Erbteilungen gemäss Art. 86 EG ZBG durch;
b) es führt Versteigerungen gemäss Art. 255 EG ZGB durch;
c) es nimmt Inventaraufnahmen und zugehörige Arbeiten gemäss Art. 76ff. EG ZGB vor, wobei einfache Inventuren in der Regel durch die Gemeindekanzlei nach vorheriger mündlicher Einladung aufgenommen werden




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