Finanz- und Steuerkommission
1 Die Finanz- und Steuerkommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, wobei der Vorsitz bei einem Gemeinderat liegt. 2 Die Kommission stellt Anträge an den Gemeinderat betreffend Gemeindefinanzen einschliesslich Jahresrechnung, Steuerfuss, Budget und Finanzplan. Sie prüft insbesondere die Tragbarkeit von Investitionen im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes und nimmt Stellung zur Frage der Finanzierung von Investitionen und neuen Aufgaben. 3 Die Finanz- und Steuerkommission nimmt die Durchsicht von Steuerakten vor und übt bei Bedarf gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung beratende Funktion aus. 4 Sie steht dem Büro des Gemeinderates und der Gemeindebuchhaltung bei bedeutenden finanziellen Angelegenheiten beratend zur Seite.
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