Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede Person werden, die das 18. Altersjahr vollendet hat und sich zu den Interessen und zum Zweck des Vereins ausdrücklich bekennt. Aufnahmegesuche sind an ein Mitglied des Vorstandes zur richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme setzt die Zahlung des jeweils von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrages voraus. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder von der Zahlungspflicht entbinden.
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