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Gemeinde Schönengrund

Zuzug mit "eUmzug"

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Zuzug in die Gemeinde Schönengrund AR

Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in willkommen zu heissen.

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet, einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich bei der alten Gemeinde abgemeldet haben.

So können Sie sich in Schönengrund AR anmelden:

-Online (www.eumzug.swiss), wenn die Wegzugsgemeinde den
eUmzug anbietet
-am Schalter (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5,
9105 Schönengrund)

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Anmeldung mitbringen bzw. online uploaden:

-Heimatschein(e), diese werden beim eUmzug direkt von der
Wegzugsgemeinde an uns gesendet
-Krankenkassenkärtchen/Police
-Familienbüchlein/Geburtsscheine der Kinder

Wir freuen uns, Sie in Schönengrund zu begrüssen und wünschen Ihnen alles Gute in unserer Gemeinde.

Preis: gratis


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