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Gemeinde Schönengrund

Abfallentsorgung

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird wöchentlich eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den A-Region-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallmerkblatt, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Webseite der regionalen Abfallorganisation: A-Region

Preis: gratis


Dokumente Merkblatt A-Region (ab Juli 2009) (pdf, 801.9 kB)
Gebührentarif A-Region (ab Juli 2009) (pdf, 54.2 kB)

Publikationen

Name Laden
Abfall-Info 2023 (pdf, 1656.8 kB)
Abfallreglement (pdf, 1304.4 kB)


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