Sozialversicherung
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie für folgende Sozialversicherungen die Anlaufstelle und Bindeglied zur Kantonalen Ausgleichskasse:
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist. Bezug bei der AHV-Zweigstelle: Sie können sämtliche Meldeformulare an unserem Schalter beziehen. Ausgefüllte Formulare müssen mit allen verlangten Beilagen bei der AHV-Zweigstelle Speicher eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Webseiten: www.ahv.ch (Bund) www.ahv-iv-ar.ch (Kanton) Preis: gratis
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