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Gemeinde Schönengrund

Bestattungen

Zuständiges Amt: Bestattungsamt

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Bei Todesfällen in der Gemeinde werden die Angehörigen gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.

Stellvertretung bei Todesfällen an Wochenenden und Feiertagen:
Bestattungsunternehmen Enzler AG, Enzenbühlstrasse 36,
9230 Flawil, Tel. 071 390 03 36

Wenn ein Einwohner unserer Gemeinde in einem Spital oder Heim ausserhalb des Gemeindegebiets stirbt, wird die Todesbescheinigung durch die dort zuständige Behörde resp. den Spitalarzt am Sterbeort ausgestellt.

Preis: gratis


Publikationen

Name Laden
Merkblatt Gemeinschaftsgrab (pdf, 154.2 kB)
Tarif Friedhof- und Bestattungswesen (pdf, 99.7 kB)


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