Wegzug ohne "eUmzug"
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen die Gemeinde Schönengrund? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise: Wann, Wo: Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten: schriftlich über den Online-Dienst oder selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: -Schriftenempfangsschein Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: -Ausländerausweis Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Schriftliche Abmeldung: Bei der schriftliche Abmeldung über den Online-Dienst müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.
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