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Gemeinde Schönengrund

Abstimmungen, Wahlen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Fehlendes Abstimmungsmaterial kann bis spätesetens drei Tage vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei Schönengrund bezogen werden. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und im Internet publiziert.

Preis: gratis


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