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Gemeinde Schönengrund

Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Einbürgerungsinteressierte können sämtliche wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Verfahren der Homepage vom Amt für Gesellschaft, Bürgerrecht entnehmen. Für eine Terminvereinbarung zum Erstgespräch müssen sämtliche Grundvoraussetzungen, welche auf der Einstiegsseite beschrieben sind, erfüllt sein.

http://www.ar.ch/departemente/departement-inneres-und-kultur/amt-fuer-gesellschaft/einbuergerungen/

Dokumente Merkblatt_Einburgerung.pdf (pdf, 130.0 kB)
Voraussetzungen_Einburgerung.pdf (pdf, 93.2 kB)

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