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Gemeinde Schönengrund

Beglaubigung von Unterschriften

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Für verschiedene Dokumente muss die Echtheit einer Unterschrift amtlich beglaubigt werden. Voraussetzung ist, dass Sie persönlich vorbeikommen. Bringen Sie bitte einen Ausweis mit. Setzen Sie Ihre zu beglaubigende Unterschrift bitte erst bei uns. Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet Fr. 10.--.

Preis: 10.00 Fr.


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