Bestellung Betreibungsauskunft
Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können telefonisch, per Mail bestellt oder persönlich am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung). Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Für Auskünfte über Drittpersonen aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich. Als Interessennachweis gelten namentlich: Mietinteressentenformular Darlehensvertrag Schriftliche Bestellung Verträge etc. Allgemeine Hinweise Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die drei vorangegangenen Jahre erteilt Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des verfahrens Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt CHF 17.00 zuzüglich Porto und wird, wenn der Kostenvorschuss nicht auf das entsprechende PC-Konto überwiesen wurde per Rechnung erhoben (Gebühr für detaillierte Auskunft nach Seitenzahl oder nach Aufwand). Aktionen
Zuständige Instanz: Betreibungsamt Hinterland AR
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