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Gemeinde Schönengrund

Merkblatt "Übernahme Privatstrassen"


Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2020 Kriterien erlassen, anhand derer die Übernahme einer Privatstrasse ins öffentliche Eigentum zu prüfen ist. Die technischen Voraussetzungen, der Zustand und das öffentliche Interesse müssen für die Übernahme kumulativ ausgewiesen sein.



Datum: 18. Juni 2020
Laden: (pdf, 30.3 kB)


Zuständige Instanzen: Bauverwaltung, Gemeindekanzlei

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