Register der Sammlungen von PersonendatenNach Art. 18 des kantonalen Gesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz bGS 146.1) haben neben dem Kanton auch die einzelnen Gemeinden je ein zentrales Register über alle Datensammlungen zu führen, welche Personendaten beinhalten. Das zentrale Register ist auf www.schoenengrund.ch (Verwaltung) abrufbar oder kann während den Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle eingesehen werden.
Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei
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