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Fakultatives Referendum "Ob dem Steg"

30. Juli 2025

Der Gemeinderat Schönengrund hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Änderung Überbauungsplan Ob dem Steg (ehemals "Quartierplan Ob dem Steg", genehmigt 29.10.2002) mit Planungsbericht sowie den Quartierplan Ob dem Steg, Änderung 2007 (Aufhebung Sonderbauvorschriften vom 7. Mai 2008) zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Während der Auflagefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025 sind dagegen Einsprachen eingegangen, die zurückgezogen wurden. Die Änderung des Überbauungsplans Ob dem Steg mit Planungsbericht sowie den Quartierplan Ob dem Steg wurden vom Gemeinderat an der Sitzung vom 1. Juli 2025 erlassen.

Dieser Gemeinderatsbeschluss untersteht vom 31. Juli bis 20. August 2025 dem fakultativen Referendum im Sinne von Art. 48 Abs. 1 Gesetz über die Raumplanung und Baurecht (bGS 721.1, Baugesetz) sowie Art. 8 der Gemeindeordnung.

Wenn mindestens 30 Stimmberechtigte innert der vorerwähnten Frist dies schriftlich verlangen, ist dieses Geschäft der Volksabstimmung zu unterbreiten. Der Erlass des Gemeinderates liegt während dieser Zeit öffentlich auf.

Schönengrund, 1. Juli 2025                                                 Gemeinderat Schönengrund

Zugehörige Objekte

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Änderung Überbauungsplan mit Planungsbericht (PDF, 3.36 MB) Download 0 Änderung Überbauungsplan mit Planungsbericht
Quartierplan Ob dem Steg (PDF, 1.06 MB) Download 1 Quartierplan Ob dem Steg
Inserat fakultatives Referendum Ob dem Steg (PDF, 24.79 kB) Download 2 Inserat fakultatives Referendum Ob dem Steg